|  
   | 
    "Evangelische Räte"  (lat. "Consilia evangelica) - beinhaltet nach katholischer Lehre  die vom Evangelium angeratenen, aber  nicht vorgeschriebenen Forderungen der
 Armut,
 der Jungfräulichkeit (oder Keuschheit)
 und des Gehorsams.
 In der Erfüllung besteht nach katholischer Lehre die christliche "Vollkommenheit, auf die alle einzelnen "Opera supererogatoria" (lat. "überpflichtige Werke") zurückgeführt werden.
 Diese Forderungen sind nur angeraten und gehen inhaltlich und dem Wert nach über das Gebotene hinaus.
 
 Nach protestantischer Ethik erlaubt das Sittliche es weder begrifflich noch in der Gewissensentscheidung des einzelnen, vom verpflichtenden Gebot ein höherwertiges, aber nur angeratenes Ideal abzugrenzen.
 
 
 
 
 
 
 Siehe auch:
 Keusch
 Tugenden
 
 
 
 Zurück
 |