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Vollkommen - Vollkommenheit
Nach katholischer Moraltheologie: allgemein der Besitz der heiligmachenden Gnade, verbunden mit dem Vorsatz, sie zu bewahren.
Diese Vollkommenheit wird entsprechend der Forderung Jesu (Matthäus 5,48) von allen verlangt.
Daneben steht als Vollkommeheit im engeren Sinn die über das Pflichtmäßige hinausgehende, nur angeratene Vollkommenheit, die die Evangelischen Räte zu erfüllen suchen.
Privat ist ds nur begrenzt möglich. Deshalb gibt es "Stände". Stände der Vollkommenheit in diesem Rechtssinn sind der Klosterstand.
Die evangelische Ethik lehnt jedoch die Vorstellung der Evangelischen Räte und der Vollkommenheit ab. Allerdings kennt sie ein Streben nach Vollkommenheit im Sinne der Worte Jesu im Evangelium: Matth.5,46-48; 1.Johannes 3,9.
Stand: 5.November 2004
Siehe auch:
Evangelsiche Räte
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