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Pfarrer Jakob Stehle

Kleines Begriffslexikon

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VOLLMACHT (juristisch)




Eine Vollmacht ist ein Schriftstück, in dem ich bestimme, dass eine bestimmte Person meine Finanzen, Geldgeschäfte, Rechtsansprüche, Anträge usw. (man nennt dies Vermögenssorge) für mich tätigen kann.

Siehe auch:
  • Personensorge
  • Betreuungs-Verfügung


    Stand: 17.Oktober 2003
    Siehe auch:
    Vollmacht
    Macht

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