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    VOLLMACHT (juristisch) 
 
 Eine Vollmacht ist ein Schriftstück, in dem ich bestimme, dass eine bestimmte Person meine Finanzen, Geldgeschäfte, Rechtsansprüche, Anträge usw. (man nennt dies Vermögenssorge) für mich tätigen kann.
 
 Siehe auch: 
 Personensorge
 Betreuungs-Verfügung
 
 
 Stand: 17.Oktober 2003
 Siehe auch:
 Vollmacht
 Macht
 
 
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