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VOLLMACHT (juristisch)
Eine Vollmacht ist ein Schriftstück, in dem ich bestimme, dass eine bestimmte Person meine Finanzen, Geldgeschäfte, Rechtsansprüche, Anträge usw. (man nennt dies Vermögenssorge) für mich tätigen kann.
Siehe auch:
Personensorge
Betreuungs-Verfügung
Stand: 17.Oktober 2003
Siehe auch:
Vollmacht
Macht
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