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Pfarrer Jakob Stehle

Kleines Begriffslexikon

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TOLERANZ



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Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt.
(Thomas Mann)
Toleranz ist heute eine Qualität im menschlichen Zusammenleben, die für eine "multi-kulturelle Gesellschaft" unabdingbar ist.
Man versteht darunter "Duldsamkeit", d.h. das Geltenlassen fremder Anschauungen (sei es im Blick auf den Geschmack, auf die Lebensführung, auf die religiöse politische Einstellung).
Ein moderner, demokratischer Staat muß "tolerant" sein gegenüber verschiedenen Lebenskonzepten und auch im Blick auf andere Religionen. Letzteres bezeichnen wir als "Glaubensfreiheit".

Seit dem Aufklärungszeitalter (Voltaire, Lessing) wurde die Toleranz als "soziale Tugend" aus der Achtung vor dem Recht des Gewissens abgeleitet. Aus der Erfahrung, daß der zum Irrtum neigende Mensch mit den ebenso fehlbaren anderen Menschen zusammenleben muß, wurde dem Staat die Pflicht zugesprochen, die Toleranz zu sichern. Sie reicht aber immer nur so weit, als die zu tolerierenden Meinung oder Haltung nicht die Menschenrechte oder - innerhalb eines Staates - die in für alle geltenden Gesetze niedergelegte Rechtsüberzeugung verletzt.

Toleranz ist nicht dagegen, daß eine Religionsgemeinschaft sich für die richtige hält - sie ist aber dagegen, daß durch diesen Anspruch die Rechte anderer eingeschränkt werden.

Toleranz ist kein "theologischer" sondern ein "politisch-gesellschaftlicher" Begriff. Dashalb darf eine Religion die Götter anderer Religionen als "Götzen" bezeichnen, solange sie die Ausübung im Rahmen der geltenden Gesetze nicht einschränkt.
Siehe: "Abgötterei"


  • Siehe auch:
    Kompromiß
    Christus

     



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