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    Konkordat  Unter Konkordat (lat. "Übereinkunft") bezeichnet man einen Vertrag zwischen einem Staat und dem Heiligen Stuhl in Rom - also "Staat-und-Kirchen-Vertrag".
 
 Das älteste Vertragswerk zwischen Rom und dem Staat ist das "Wormser Konkordat", das 1122 abgeschlossen wurde - zum Abschluß des Investiturstreites.
 
 Nach 1918 wurden verschiedene Verträge abgeschlossen - z.B. zwischen der Papstkirche und Italien (1929 - Lateranverträge).
 Mit dem Deutschen Reich wurde 1933 das "Reichskonkordat" abgeschlossen.
 All diese Verträge überdauerten den 2.Weltkrieg!
 
 1970 wurden mit West-Berlin konkordatsähnliche Abmachungen getroffen.
 
 
 Siehe auch:
 Katholische Kirche
 ROM
 Kaiser
 
 
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