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Pfarrer Jakob Stehle

Kleines Begriffslexikon

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Liturgie - Katholisch


In der katholischen Kirche bezeichnet das Wort "Liturgie" die Gesamtheit des gottesdienstlichen Tuns.
Die Regeln dafür legt der "Heilige Stuhl" (also der Vatikan) fest.

Der liturgische Dienst umfaßt:
  • die Eucharistiefeier
  • Wort-Gottesdienst
  • die Taufe
  • die Firmung,
  • die Trauung,
  • die Bestattung
  • das Stundengebet.

    Eigentlich meint Liturgie die Tätigkeit in einem öffentlichen Amt.

    In der im Dezember 1963 von Papst Paul VI. verkündeten und nach ihren Anfangsworten "Sacrosantum concilium" (Das Heilige Konzil) benannten Liturgiekonstitution heißt es: Die Liturgie sei der Höhepunkt, dem das Tun der Kirche zustrebe, und die Quelle ihrer Kraft.

    So wird besonders die Eucharistiefeier hervorgehoben. Von ihr heißt es: "aus ihr fließt uns wie aus einer Quelle die Gnade zu".
    Unter den Erneuerung war auch die weitere Einführung der Volkssprachen in den Gottesdinest und eine Einbeziehung vielfältiger Dienste von laien.

    Papst Johannes Paul II. hat sich wiederholt für eine "Reinigung" der Liturgie ausgesprochen, "Stil-Verwischungen", "ungepflegte Ausdrucksformen" und "schlampige Melodien und Texte" beklagt.
    Im Dezember 2003 hieß es, daß ein neues Richtlinienpapier kommen werde.

    Christus vollzieht durch die Kirche die Liturgie! - das ist katholische Lehre und deshalb ist Liturgie nie und nimmer der Willkür überlassen.
    Letzte Änderung:

    Siehe auch:
    ROM
    Papst


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