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Pfarrer Jakob Stehle

Kleines Begriffslexikon

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Kirchenamt





Unter "Kirchenamt" können verschiedene Dinge verstanden werden:
  • Einmal das AMT als solches (z.B.Priester, Pfarrer, Bischof)
  • oder aber ein Amt, das jedem Christen zusteht, z.B. das Patenamt oder das Amt als Kirchengemeinderat.



    Lese auch:
    DAS AMT
    KIRCHEN


    Stand: 9.11.00
    Siehe auch:
    Christus
    ADAM


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