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Pfarrer Jakob Stehle

Kleines Begriffslexikon

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Der Hohe Rat
(Oberstes Gericht)


Zur Zeit des Alten Testamentes Testamentes:

In 5.Mose 17 hören wir von der Einsetzung eines "Obergerichtes". Es sollte zuständig sein im besonderen für Blutschuld (Kapitalverbrechen). Dieses Gericht sollte in der Stadt sein, die Gott sich erwählen wollte.
Das 2.Buch Chronik (Kapitel 19,8f) berichtet uns von der Einsetzung eines solchen obersten Gerichtes zur Zeit des Königs Joschafats von Jerusalem. Er weist dieses Gericht darauf hin, daß sie "nicht im Namen von Menschen, sondern im Namen des HERRN" Recht sprechen sollten.

Zur Zeit des Neuen Testamentes:

Zur Zeit Jesu war der "Hohe Rat" die höchste jüdische Stelle, die über die Ordnungen des Volkes der Juden zu richten hatte. Der Hohe Rat war im Blick auf die römische Besatzung zugleich oberste Regierungsstelle. Die Römer hatten jedoch die Autorität des Hohen Rates eingeschränkt.
Der Hohe Rat konnte in Fragen des Glaubens frei entscheiden (Beispiel dafür ist Apg. 18,12-15). Er hatte auch eine eingeschränkte Polizeigewalt. Er konnte jedoch kein Todesurteil nach Art der Römer aussprechen. Es kam aber öfters zur "Lynchjustiz" durch das Volk (z.B. durch Steinigung - vgl. die Steinigung des Stephanus).
Den Vorsitz des Hohen Rates führte der jeweilig amtierende Hohepriester.

Der Hohe Rat bildete sich aus den vornehmsten Priestern, den führenden Schriftgelehrten und den angesehenen Ältesten. Zusammen waren es 71 Männer.


Siehe auch:
Hohepriester

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