|
Kleines Begriffslexikon
ERLASSJAHR
Die Erfahrung, daß man sich verschuldet, ist so alt, wie die Menschheit selber. Daß dabei aber dann auch die Existenz für immer gefährdet sein kann, ist etwas, was dem Gebot der Liebe widerspricht.
Das Volk Israel aber sollte "ein Volk des Herrn sein". So erließ Gott ein besonderes Gebot der Barmherzigkeit: In jedem 50.Jahr sollte in Israel ein allgemeiner Schuldenerlaß durchgeführt werden (3.Mose 25,8-55). Dadurch sollten die alten Besitzverhältnisse an Grund und Boden wieder hergesellt werden. Israelitische Sklaven wurden freigelassen. Jeder Volksgenosse sollte wieder Anteil am verheißenen Land haben. Der Besitzer des Landes aber ist Gott - er gibt es seinem Volk zum Lehen (3.Mose 25,23).
Entsprechend mußten Kaufverträge von Häusern und Land auf eine Pachtbasis gestellt werden.
JESUS nimmt in seiner Verkündigung auf dieses Gebot Bezug und bezeichnet sein Auftreten als Beginn des großen göttlichen "Erlaßjahres", in dem Schuld gesühnt und vergeben sein soll (vgl. Lukas 4,18-19).
So wird das Erlaßjahr zum prophetischen Zeichen auf die große Erlösung.
Siehe auch:
Sabbatjahr
|