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Pfarrer Jakob Stehle

Kleines Begriffslexikon

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Einweihung - Weihe


Das deutsche Wort "Weihe; weihen" kommt aus dem Germanischen ("got weihs") - bzw. Althochdeutschen ("wih"=heilig).
Religionsgeschichtlich versteht man darunter eine Kulthandlung, durch die ein Mensch, ein Tier, eine Sache oder auch Zeiten und Orte aus dem Bereich des Profanen (d.h. dem Alltäglichen) herausgenommen werden. Sie werden einer höheren Kraft (Gottheit) zur Verfügung gestellt (geheiligt).

Die katholische Kirche hat viele solche Weiheriten, z.B. die Weihe der Priester oder der Kirchen auf den Namen eines Heiligen, oder die Weihe der Häuser.
Für die Weihe der Jugendlichen bei der Firmung gibt es das besondere Amt des "Weihbischofs", der für den Bischof einspringt.

Im Alten Testament wird uns viel von Weihe im Zusammenhang mit der Stiftshütte und dem Priesteramt berichtet.

Im Neuen Testament hören wir davon weniger. So werden z.B. Paulus und Barnabas für den besonderen Dienst der Verkündigung ausgesondert, oder die sieben Diakone für ihren Dienst. Es werden als Riten jedoch nur das Gebet und das Fasten genannt.

Wenn man will, kann man auch die Taufe als besondere "Weihe" bezeichnen, denn sie löst den Getauften aus seinem alten Leben und stellt ihn in die Christusgemeinschaft.
Dies wird allerdings in der ganzen Konsequenz eher in der Taufe eines erwachsenen Menschen deutlich. Das sehen wir vor allem in der Mission, wenn ein Mensch durch die Taufe aus seinem alten Leben in ein neues gestellt wird, aus einer alten Gemeinschaft in eine neue.

Obwohl der Protestantismus sich von all diesen Riten zurückhält, so gibt es doch auch hier die "Einweihung einer Kirche". Die Pfarrer jedoch werden nicht geweiht, sondern sie werden in ihr Amt "eingesetzt" (Investitur). Sie können aus diesem Amt allerdings auch wieder entlassen werden, während katholische Priester ihr Leben lang die Weihe behalten, auch wenn sie vom Dienst entfernt werden können.


Siehe auch:
  • Weihrauch
  • Stiftshütte
  • Segen

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